10 Jahre Herstellergarantie für Matratzen und Lattenroste

Die BeCo-Garantieleistungen 10 Jahre Garantie*

Über die gesetzlichen Gewährleistungen hinaus bietet BeCo auf das gekaufte Produkt eine freiwillige Garantie von 10 Jahren (auf Motoren 2 Jahre Garantie).

Die BeCo-Garantieleistungen sind in den ersten 2 Jahren nach dem Kauf kostenfrei.
Ab dem dritten Nutzungsjahr reduziert sich die Garantieleistung um jährlich 10% vom Kaufpreis, so dass im dritten Nutzungsjahr 30%, im vierten Nutzungsjahr 40% und im fünften 50% etc.
als Kundenanteil zu berechnen sind.
Ausgenommen von jeder Garantie sind Mängel, die durch falschen Gebrauch oder durch natürliche Abnutzung entstehen. Auch für Folgeschäden haftet BeCo nicht.

Als Nachweis des Kaufdatums und des Kaufpreises gilt der Verkaufsbeleg Ihres Händlers, über den auch unsere Garantieleistungen abgewickelt werden.

BeCo behebt Schäden über den Händler während der Garantiezeit durch Reparaturen, Ersatzteillieferung oder Austausch. Bei einer Reparatur oder Ersatzteillieferung wird die Garantiezeit weder unterbrochen, noch beginnt sie von vorne.

Bei einem Produktaustausch beginnt die Garantiezeit von vorne. Sollt dies bei einem bestimmtem Model nicht möglich sein, liefert BeCo vergleichbaren Ersatz.
Obwohl BeCo ausschließlich hochwertige Materialien verwendet, empfehlen wir Ihnen aus hygienischen Gründen Ihr Schlafsystem aus Federholzrahmen und Matratze spätestens alle 10 Jahre auszutauschen.
Sollte Ihr Schlafsystem durch Urin, Blut etc. verschmutzt sein, ist aus hygienischen Gründen eine Reklamationsbearbeitung und Anerkennung nicht möglich.

 

 

*Gilt für alle Lattenroste mit mindestens 28 Federholzleisten, für Modulrahmen und alle Matratzen. Alle anderen Produkte besitzen 5 Jahre Garantie (im 3. Nutzungsjahr 40%, im 4. Nutzungsjahr 60%, im 5. Nutzungsjahr 80% Kundenanteil).